Beherbergungsvertrag

Reisebedingungen und Hinweise

Verehrter Gast,
folgende Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsverhältnisse zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie ihnen höchste Aufmerksamkeit, denn mit einer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen und Konditionen an.

Leistungen und Preise

Die aufgeführten Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
Aufpreis für Kurzübernachtungen.

Beherbergungsvertrag - Rechte und Pflichten

  1. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Beherbergungsvertrag zustande.

  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Eine einseitige Kündigung ist folglich nicht möglich!

  3. Nach Besichtigung der Ferienwohnung und mit der daraus folgenden Entgegennahme des Schlüssels kennt der Gast den ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft an. Der Gast verpflichtet sich, dem Vermieter einen angerichteten Schaden umgehend zu melden und somit auch dem Vermieter Schadenersatz zu leisten.

  4. Es ist nicht gestattet, unangemeldeten Personen Unterkunft zu gewähren, Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses ohne Rückerstattung der Kosten.

Kaution

Wir behalten uns das Recht vor, am Anreisetag eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt am Abreisetag bei der Abnahme und der Feststellung der Unversehrtheit der Wohnung.

Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist innerhalb von 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist am Anreisetag in bar zu entrichten.

Rücktritt

Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat der Beherbergungsbetrieb nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nicht-Inanspruchnahme der Leistung erspart wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.

Es gelten folgende Stornosätze

  • ab dem 7. Tag bis 2. Tag vor Anreise: 60%
  • ab einem Tag oder bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises

Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im eigenen Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

An- und Abreisetag:

Die Ferienunterkunft ist am 1. Buchungstag ab 15 Uhr zu beziehen. Am letzten Ferientag muss die Ferienunterkunft bis 10 Uhr geräumt sein.

Der Gerichtsstand ist Ettenheim